AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Klarstellung der gegenseitigen Rechten und Pflichten sowie den Gegenstand der Agentur veröffentlichen wir hier die gültigen ABG auf der Homepage. Diese hängen zudem in unseren Geschäftsräumen aus.

Mit der Zusendung der unterzeichneten Buchungsbestätigung erkennt der Auftraggeber diese als verbindlich an.

Mit der Bestätigung der Jobannahme (per Email/SMS/Telefon) erkennt der Auftragsnehmer diese als verbindlich an.

  1. Jarlys Events, Inh. Miriam Q.u.a.d.e (im Folgenden JE genannt) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Aufträge im Bereich GOGO, STRIP, MESSE und EVENTS zu vermitteln. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten ist JE immer nur der Vermittler des Auftrages – und nicht der Auftraggeber (Veranstalter). Sollte JE zu irgendeinem Zeitpunkt SELBST als Auftraggeber (Veranstalter) in Erscheinung treten, so wird dies gesondert schriftlich festgehalten.
  2. JE beschäftigt KEINE Angestellten. Alle Auftragsnehmer sind selbständig tätig und verpflichten sich mit Antragsannahme, für die erzielten Einkünfte sowohl STEUERN als auch SOZIALVERSICHERUNGS-BEITRÄGE selbst ab zu führen.
  3. Bild- und Tonmaterial dass von den Auftragsnehmern an JE gesandt wird, ist frei von Rechten Drittern. Die Auftragsnehmer stellen mit der Zusendung von Bild- und Tonmaterial JE ausdrücklich von möglichen Schadenersatzforderungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen o.ä. frei. Desweiteren ermächtigt der Auftragsnehmer mit der Zusendung JE, dieses Material auch zur Präsentation im Internet sowie zur Jobvermittlung zu verwenden.
  4. Der Auftragsnehmer verpflichten sich mit der Annahme des vorgeschlagenen Jobs (Veranstaltung) – in der Regel durch Email, ggf. auch telefonisch oder per SMS – diesen auch tatsächlich wahrzunehmen. Bei Absage bis zu einer Woche vor der Veranstaltung hat der Auftragsnehmer SELBST für einen adequaten Ersatz (ähnliche optische Erscheinung (z.B. Figur) und von gleicher Qualität (ähnliche Erfahrung) zu sorgen. Sollte der Auftragsnehmer keinen adequaten Ersatz bereitstellen und/oder die Absage weniger als 1 Woche vor dem Auftrag erfolgen, so haftet der Auftragsnehmer für die Vermittlungsprovision von JE, sowie ggf. auch die volle vereinbarte Gage für die Veranstaltung.
    Diese ,,volle Stornohaftung“ gilt insbesondere in Fällen in denen der Auftragsnehmer für die Veranstaltung mit besonderen Referenzen beworben wurde (z.B. ,,FHM Model“, ,,Gesicht 20XX“, o.ä.) oder personalisierte Werbung für die Veranstaltung gefertigt wurde.
  5. JE wird sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragsnehmer ausdrücklich ermächtigt, die Gage für den Auftragsnehmer mit in Rechnung zu stellen (also für diesen ,,abzurechnen“).
  6. Der Rechnungsbetrag ist sofort bar fällig (also i.d.R. am Tage der Veranstaltung BAR – nach Übergabe der Rechnung durch JE oder eine bevollmächtigte Person). In Ausnahmefällen kann JE der Einfachheit halber die Rechnung auf anderem Wege übermitteln. Der Rechnungsbetrag ist dann umgehend, spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu überweisen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ebenso wenig, wie ein Recht auf eine Verrechnung mit einer ggf. vorangegangenen Veranstaltung oder anderen offenen Beträgen..
  7. Erfolgt die Abrechnung noch am Tage der Auftragsdurchführung in BAR so wird die Gage i.d.R. direkt nach der Veranstaltung BAR an den Auftragsnehmer ausbezahlt. Unter Umständen und bei Zahlung per Überweisung wird die Gage nach max. 5 Werktagen nach Zahlungseingang auf dem Konto von JE an den Auftragsnehmer überwiesen. Grundvoraussetzung für die Zahlung an den Auftragnehmer ist das Vorliegen einer vollständig korrekten Rechnung.
  8. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber gehen Inkasso-, Gerichts- sowie Rechtsanwaltsgebühren zu Lasten des Auftraggebers. Weiterhin werden pro Mahnung 10 Euro Mahn- und Verwaltungsgebühr sowie 12 % Verzugszinsen p.a. Berechnet, die p.r.t. abgerechnet werden.
  9. JE haftet nicht für eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers und ist auch nicht verpflichtet die Gage für den Auftragsnehmer einzuklagen.
  10. JE fragt auf Kundenanfrage hin mögliche/potentielle Auftragsnehmer für den geplanten Job an.
  11. Die Auftragnehmer die von JE vorgeschlagen werden, haben zum Zeitpunkt des Vorschlags Interesse an dem Auftrag bekundet. Bildmaterial dass ggf. auf Wunsch von JE an den Auftraggeber versandt wird, bleibt dennoch im Eigentum von JE und/oder des Auftragsnehmers. Jegliche Verwendung und/oder Veröffentlichung ist vorher mit JE abzusprechen und ist ggf. gebührenpflichtig.
  12. Der Auftrag gilt als verbindlich angenommen, wenn der Auftraggeber die von JE gegengezeichnete schriftliche Buchungsbestätigung erhält – nachdem der Auftraggeber diese zuvor selbst gegengezeichnet hat.
  13. Stonierungen einer Buchung sind schriftlich (Brief, Fax, Email) anzuzeigen und ziehen eine Stornopauschale von 70 % des vereinbarten Rechnungsbetrages nach sich. Erfolgt die Buchung mehr als 2 Wochen vor der der Veranstaltung und wird die Stornierung erst in den letzten 3 Tagen vor der Veranstaltung mitgeteilt, so beträgt die Stonopauschale 100 % des Rechnungsbetrages.
  14. Vorgeschlagene Auftragsnehmer sind insoweit unverbindlich, als das Gründe wie Krankheit, Todesfall in der Familie oder Höhere Gewalt eine Auftragsdurchführung durch den vorgeschlagenen Auftragsnehmer verhindern. JE darf in einem solchen Fall einen Ersatz-Auftragsnehmer bestimmen, oder im Falle, dass kein Ersatz ausfindig gemacht werden kann, den Auftrag komplett stornieren. Schadenersatzforderungen gegenüber JE ergeben sich hierdurch nicht.
  15. Sollte bei Durchführung des Auftrages eine Gefährdung des Auftragsnehmers eintreten, oder z.B. bei Strip-Shows trotz Warnung der Anstand nicht gewahrt werden, so kann der Auftragsnehmer die Auftragsdurchführung abbrechen. Eine Verminderung des vereinbarten Rechnungsbetrages ergibt sich hierdurch nicht.
  16. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem für die Auftragsnehmer angemessene Umkleidemöglichkeiten mit Waschgelegenheit und mind. 1 Spiegel zur Verfügung zu stellen. WCs sind AUSDRÜCKLICH KEINE angemessene Umkleidemöglichkeit!
  17. Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass sich Künstler z.B. auf Grund von schlechten Wetterbedingungen (Glatteis/Sturm/Eisregen usw.) oder aufgrund von Verkehrsproblemen (z.B. saisonale Staus, täglich (Rush-Hour) oder einzeln (Events o.ä.) verspäten. In diesem Fall ist trotzdem der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eventuelle Regressforderungen sind direkt an den Auftragnehmer zu richten. JE in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.
  18. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem dem Auftragnehmer (plus max. 1 Begleitperson/Fahrer) unentgeltlich Getränke für die Dauer der Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
  19. Es sind für den vereinbarten Rechnungsbetrag ausschließlich die auf der Buchungsbestätigung schriftlich fixierten Leistungen durch den Auftragsnehmer zu erbringen. Sollte während der Veranstaltung zusätzlicher Bedarf an Leistungen entstehen oder geäußert werden, so ist hierfür ein Zuschlag in Höhe der branchenüblichen Gage für den Auftragsnehmer plus Vermittlungsprovision für JE zu entrichten.
  20. Höhere Gewalt wie z.B. Unfall oder Krankheit des Auftragsnehmers, Unwetter und andere nicht beeinflussbare Umstände – stellen JE von der Durchführung des Auftrages frei. JE kann einen Ausweich-Termin mit dem Auftraggeber vereinbaren – Ansprüche seitens des Auftraggebers hierauf bestehen jedoch nicht.
  21. Der Auftraggeber wird alle anfallenden Gebühren und Abgaben (GEMA, Berufsgenossenschaften, etc.)für die Veranstaltung selbst entrichten. Weder JE noch der Auftragsnehmer übernimmt hierfür Haftung und/oder Verantwortung in irgendeiner Weise.
  22. Der Auftraggeber hat alle anfallenden Genehmigungen bei den zuständigen Stellen wie Ordnungsamt und sonst. Institutionen und Behörden selbst zu beantragen und ist für die Einhaltung aller Auflagen selbst verantwortlich. JE wird ausdrücklich von jeglicher Haftung freigestellt und ist auch nicht verpflichtet das Vorhandensein der nötigen Genehmigung zu überprüfen. Solltes aufgrund fehlender Genehmigungen Forderungen von Behörden ggü. JE oder den Auftragsnehmern entstehen, so hat der Auftraggeber diese zu übernehmen und JE sowie die Auftragsnehmer von denselben frei zu stellen.
  23. Unbegründete Beanstandungen werden nicht anerkannt. Rügen bzw. beanstandete Mängel sind unverzüglich JE mitzuteilen. Nachträgliche Beanstandungen und Mängelrügen sind ungültig und werden nicht anerkannt.
  24. Verspätungen des Auftragsnehmers aufgrund von Verkehrsproblemen und/oder unvorhersehbaren Wetterbedingungen sind möglich und vom Auftraggeber hin zu nehmen. Ein Recht auf Kürzung des Rechnungsbetrages ergibt sich hierdurch nicht. Insbesondere eine falsch mitgeteilte Veranstaltungsadresse oder veraltete Adressinformationen auf der Web-Präsenz kann eine solche Verspätung begünstigen.
    Eventuell berechtigte Regressforderungen sind direkt an den Auftragsnehmer zu richten. JE ist in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.
  25. Sämtliches Film- / Video- und Fotomaterial von den Auftragsnehmern von JE ist JE auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen. Veröffentlichungen von Fotos/Filmen/Videos usw. im Internet oder jeglichen anderen Medien ist nur mit jeweiliger Zustimmung des Auftragsnehmers und/oder JE zulässig.
  26. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam oder unvollständig erweisen, so wird die Wirksamkeit der restlichen AGB hierdurch NICHT beeinträchtigt. Stattdessen verpflichten sich die Parteien, die unwirksam gewordenen Bestimmungen durch gleichwertige, die sowohl dem Willen beider Parteien, als auch dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am ehesten entsprechen zu ersetzen.